Im Verlauf vieler Bildungsberatungen und Bewerbungscoachings hat sich gezeigt, dass die Bewerberprofile selten exakt zu den Anforderungsprofilen passen. Eine Anpassungsqualifizierung kann helfen, solche Lücken zu überbrücken. Oft sind es aber auch konkrete und begrenzte „Kleinigkeiten“, die die Bewerbung behindern. Bei gutem und aktuellen Grundprofil sind für solche Lücken keine umfangreichen Weiterbildungen erforderlich – und häufig wegen des kurzfristigen Bedarfs auch nicht möglich.
Mit dem beruflichen Kompetenztraining soll kein völlig neues berufliches Profil vermittelt werden. Vielmehr werden ganz gezielt überschaubare Lücken geschlossen, die eine Bewerbung oder Arbeitsaufnahme behindern. Ist beispielsweise im angestrebten Job mit internationalen Kontakten zu rechnen, bedürfen möglicherweise die vorhandenen Englischkenntnisse der Auffrischung und Ergänzung, oder die in der Ausbildung erworbenen Buchführungskenntnisse wurden bisher nicht benötigt, finden sich aber im Stellenprofil der angestrebten Position. Fast jeder Arbeitsplatz im kaufmännischen Bereich ist mit einem PC und Office-Software ausgestattet, daher wird von allen Mitarbeiter*innen erwartet, damit produktiv arbeiten zu können. Die dafür erforderlichen Kompetenzen unterscheiden sich aber von Unternehmen zu Unternehmen – so kann die Anforderung „gute Excelkenntnisse“ konkret sehr Unterschiedliches bedeuten.
Das individuelle Kompetenztraining schließt solche Lücken passgenau, zeitnah und fokussiert. Als Einzeltraining ist es exakt am aktuellen Bedarf der Teilnehmenden orientiert. Die Auswahl der Inhalte und des dafür erforderlichen zeitlichen Umfangs berücksichtigen die Vorkenntnisse, das Qualifikationsziel und die individuelle Situation der Teilnehmenden. Punktuelle fachliche Qualifikationslücken werden auf diese Weise zeitnah und effektiv geschlossen.
Wir klären gerne in einem Beratungsgespräch, ob wir ein passendes Qualifizierungsangebot zu den gewünschten Themen im gewünschten Zeitrahmen machen können. Eine Förderung der Lehrgangsgebühren z. B. durch die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter ist über einen sog. Aktivierungs– und Vermittlungsgutschein (AVGS) grundsätzlich möglich.