Grundvoraussetzung dafür, dass die Teilnahme an einem Lehrgang der beruflichen Weiterbildung gefördert werden kann, ist, dass dieser Lehrgang geprüft und anerkannt ist. Seit 2006 sind externe Zertifizierungsagenturen damit beauftragt, zum einen die Anbieter von Weiterbildung zu überprüfen und zum anderen die geplanten Maßnahmen zu zertifizieren. Wenn Sie also einen Lehrgang suchen, dessen Teilnahme von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Kostenträger gefördert werden kann, sollten Sie sich davon überzeugen, dass sowohl Bildungsträger als auch der gewünschte Lehrgang zertifiziert sind. Wir sind als Bildungsträger zeritifziert und weisen jeweils bei der Lehrgangsbeschreibung darauf hin, welche unserer Angebote förderungsfähig sind. Dies gilt auch für eine Förderung über AFBG („Meisterbafög“), über das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandelund zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung oder im Rahmen des Programms „QualiScheck“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob Sie die notwendigen persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich, je nachdem bei wem Sie die Förderung beantragen. Für Arbeitslose übernimmt es die Agentur für Arbeit zu prüfen, ob sie selbst oder eventuell ein anderer Sozialversicherungsträger die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme fördern kann. So können z. B. unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften Kostenträger sein. Bestimmte Lehrgänge sind auch über den Europäischen Sozialfond förderbar.
Weitere Förderungsmöglichkeiten können z. B. im Rahmen von Beschäftigungsgesellschaften, durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder auch im Rahmen von „Out-placement“-Maßnahmen früherer oder aktueller Arbeitgeber bestehen. Sollten solche Kostenträger dafür zusätzliche Informationen benötigen oder ein eigenes Zulassungsverfahren betreiben, klären wir bei Bedarf natürlich gerne das Verfahren direkt mit den Kostenträgern ab.